Künstlersozialkasse: Sozialversicherung für Kreative
Seit 1983 gibt es die Künstlersozialversicherung (KSV). Die Durchführung übernimmt dabei die Künstlersozialkasse (KSK). Durch sie erlangen Künstler und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung und damit zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Freischaffende Künstler und Publizisten entrichten lediglich den Arbeitnehmerbeitrag an die Versicherung. Hierdurch erhalten sie einen ähnlichen Status wie Arbeitnehmer. Die andere Hälfte des Beitrages wird vom Bund bezuschusst und von Unternehmen getragen, die eine Künstlersozialabgabe leisten. Die Abgabe erfolgt für verwertete Leistungen.
Ich helfe Ihnen bei der Stellung eines Mitgliedsantrages und bei der Klärung, ob Sie zum versicherungspflichtigen Personenkreis gehören. Unternehmen unterstütze ich bei rechtlichen Fragen zur Künstlersozialabgabe.
- Mitgliedschaft bei der KSK
- Abgabepflicht von Unternehmen
