Musikrecht: Künstlerschutz und Leistungsrechte

Das Musikrecht ist dem Urheberrecht zuzuordnen. Es wird über das Urhebergesetz (UrhG) geregelt. Das Musikrecht organisiert die Interessen von  Komponisten, ausübenden Künstlern, Produzenten, Plattenfirmen und vielen weiteren Parteien. Es behandelt z.B. die Nutzungsrechte, Verwertungsrechte, Urheberrechtspersönlichkeitsrechte und Leistungsschutzrechte bei Werken. Hier vertrete ich Ihre Interessen bei:

a) Verträgen

 

b) GEMA / GVL / Lizenzen

 

c) Ausländersteuer

 


Rechtsgebiete im Überblick:

Urheberrecht | Medienrecht | Markenrecht | Musikrecht (Verträge, GEMA / GVL / Lizenzen) | Veranstaltungsrecht| Foto- und Presserecht | Filmrecht | Künstlersozialkasse | Vereinsrecht | Verlagsrecht | Zivilrecht |