Musikrecht: Künstlerschutz und Leistungsrechte
Das Musikrecht ist dem Urheberrecht zuzuordnen. Es wird über das Urhebergesetz (UrhG) geregelt. Das Musikrecht organisiert die Interessen von Komponisten, ausübenden Künstlern, Produzenten, Plattenfirmen und vielen weiteren Parteien. Es behandelt z.B. die Nutzungsrechte, Verwertungsrechte, Urheberrechtspersönlichkeitsrechte und Leistungsschutzrechte bei Werken. Hier vertrete ich Ihre Interessen bei:
a) Verträgen
- Agenturverträge
- Bandübernahmeverträge
- Remixverträge
- Gastspielverträge
- Künstlerverträge
- Labelverträge
- Managementverträge
- Musikverlagsverträge
- Produktionsverträge
- Produzentenverträge
- Synchronisationsverträge
- Filmmusikverträge
- Merchandising-Verträge
- Vertriebsverträge
b) GEMA / GVL / Lizenzen
- Prüfung von GEMA-, GVL- und sonstigen Lizenzabrechnungen
- Vertretung gegenüber GEMA und GVL
- Rechteklärunge
c) Ausländersteuer
- Beratung zu steuerrechtlichen Fragen
- Vertretung gegenüber Behörden
