Filmrecht: Von der Idee über das Drehbuch zum Filmwerk und dessen Vertrieb

Im Filmrecht werden rechtliche Fragen hinsichtlich der Produktion und Verwertung von Filmen geregelt. Es ist ein Teilgebiet des Medienrechts. Im engeren Sinne geht es um die rechtliche Ausgestaltung von Beziehungen zwischen unterschiedlichen Gruppen wie beispielsweise Drehbuchautoren, Produzenten, Regisseuren, Schauspielern, Film- und Fernsehschaffenden sowie Agenturen und Verlagen.

 

Es gilt nun unter anderem folgende Fragen vertraglich zu klären: Wer von den Beteiligten hat eine persönlich geistige und schöpferische Leistung erbracht und welche Rechte gehen daraus hervor? Welchen Schutz genießt eine Filmidee, ein Exposé, ein Musikclip oder ein verfasstes Drehbuch? Wie sieht die Verwertung und der Vertrieb des Werkes aus? Meine Aufgabe hierbei ist die Vertretung Ihrer Rechte in der Vertragsgestaltung.