Übergreifende Rechtsdisziplin: Medienrecht
Als „Querschnittsmaterie“ gilt das Medienrecht als Überbegriff für die Rechte der einzelnen Medien. Es organisiert die individuelle und massenhafte Information und Kommunikation im rechtlichen Sinne. Es behandelt Rechtsfragen zum Thema Presse, Rundfunk (Radio, Fernsehen) und Film sowie Multimedia und Internet. Ziel des Medienrechts ist der Schutz geistigen Eigentums als auch die rechtliche Regelung der Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Inhalte.
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