Markenrecht: geschützte Marken und Identitäten

Das Markenrecht ist Teil des Kennzeichenrechts. Es schützt Marken. Marken stellen Unternehmenswerte dar, die diese von anderen Unternehmen deutlich unterscheiden und ihnen eine Identität verpassen. Die Marke selbst besteht aus unterschiedlichen Zeichen (Worten, Bildern, Audiobranding, Farben). Marken sind im geschäftlichen Verkehr geschützt. Geschützte Marken bezeichnet man als Wortmarken, Bildmarken, Farbmarken und Kollektivmarken. Auch Geschmacksmuster sind geschützt.

Meine Leistungen für Sie: Rechtsberatung, Leitung von Verhandlungen, außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung: