Vergütung
Die Vergütung für außergerichtliche Tätigkeiten kann entweder auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder durch Vergütungsvereinbarung festgelegt werden. Als Vergütungsvereinbarung kann entweder eine stundenweise oder eine pauschale Bezahlung vereinbart werden. Grundsätzlich sind Art, Umfang und voraussichtliche Dauer des Mandats ausschlaggebend.
Vor einer Beauftragung gebe ich in einem kurzen Vorgespräch gerne Auskunft über die voraussichtlichen Erfolgsaussichten und Kosten.
