11. Juni 2015

Bushido Eilantrag gegen Indizierung erfolgreich

Der Rapper Bushido war mit einem Eilantrag gegen die Indizierung des Tonträgers „NWA“ sowie das Musikvideo „Stress ohne Grund“ erfolgreich. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte mit Beschluss vom 3. Juni 2015 (Az: 19 B 463/14) der Beschwerde statt gegeben.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien entschied bereits am 5. September 2014, dass Album und Video in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen werden. Das hat nach § 15 JuSchG zur Folge, dass die Tonträger im Handel nicht öffentlich ausgelegt und nur an volljährige Kunden abgegeben werden dürfen.

Das Oberverwaltungsgericht bemängelte in seiner Entscheidung, dass die Bundesprüfstelle den Kunstgehalt des Tonträgers nicht hinreichend ermittelt habe. So dürfe ein Medium nach § 18 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG nicht in die Liste aufgenommen werden, wenn es der Kunst diene.

Beim Verwaltungsgericht Köln ist noch das Klageverfahren anhängig.

Quelle:
Pressemitteilunge des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen.

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