3. April 2019

Der Drachenlord braucht eine Rundfunklizenz

Auch in der Fabelwelt geht es manchmal bürokratisch zu, nämlich wenn der Drachenlord plötzlich eine Rundfunklizenz benötigt. Dabei handelt es sich in Wirklichkeit um den Youtuber Rainer „Drachenlord“ Winkler. Die bayrische Landesmedienanstalt ist der Ansicht, dass Winkler zur Meinungsbildung beitrage und deshalb eine Rundfunklizenz benötige. Die Nachricht fügt sich ein in Reihe von Meldungen, wonach Youtuber wie PietSmiet, Gronkh oder neuerdings Der Zinni eine Rundfunklizenz vorweisen sollen. 

Benötigt jeder Youtuber eine Rundfunklizenz?

Aber benötigt nun jeder Youtuber eine Rundfunklizenz? Bevor allgemeine Nervosität ausbricht, wollen wir uns die Voraussetzungen einer Lizenz einmal genauer anschauen. Diese stehen in § 2 Rundfunkstaatsvertrag mehr oder weniger verständlich.

Meinungsbildung

Wie erwähnt muss das Programm zur Meinungsbildung beitragen, also journalistisch-redaktionell gestaltet sein. Dafür reicht es nach Ansicht der bayrischen Medienanstalt schon aus, wenn der Drachenlord Chat-Nachrichten kommentiert. Auch wenn diese Nachrichten ein oft unterirdisches Niveau haben, wollen die Medienanstalten darin journalistische Beiträge sehen. In diesem Zusammenhang darf der Kanal aber nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen.

Mehr als 500 Zuschauer

Es müssen auch mehr als 500 Zuschauer erreicht werden, was bei Youtube nicht viel ist.

Lineare Ausstrahlung

Allerdings gibt es eine Einschränkung, die bei vielen für Aufatmen sorgen wird: Der Kanal muss linear ausstrahlen, das heißt, es muss ein Live-Stream vorliegen. Das Gegenstück ist die „unmittelbare Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten“, also der normale Abruf eines eingestellten Youtube-Videos. Somit gilt für die meisten Youtuber erst einmal Entwarnung, wenn sie ihre Videos einfach nur zum Abruf online stellen. Der Live-Stream muss auch in einer gewissen Regelmäßigkeit erfolgen, zB genügt eine wöchentliche Ausstrahlung würde bereits. 

Würde der Drachenlord also nicht live streamen, sondern seine Videos nur bei Youtube einstellen, müsste er sich über eine Rundfunklizenz keine Gedanken machen.

Rundfunklizenz 

Die Erfordernisse einer Rundfunklizenz ergeben sich ebenfalls aus dem Rundfunkstaatsvertrag (§ 20 ff.). Danach müssen die Betreiber u.a. ein Führungszeugnis vorlegen, einen Jugendschutzbeauftragten bestellen und einen Businessplan haben. Die Kosten sind unterschiedlich hoch und hängen von der Größe bzw. Reichweite des Kanals ab. 

Sollte die Landesmedienanstalt eine Lizenz fordern, können bei Missachtung empfindliche Geldstrafen drohen. 

Bagatellrundfunk

Laut Heise sieht der neue Entwurf des Rundfunkstaatsvertrags eine Klausel für sog. „Bagatellrundfunk“ vor. Darunter sollen zB Programme fallen, die ein Computerspiel kommentieren, weniger als 5000 Nutzer zum zeitgleichen Empfang haben oder im Monatsdurchschnitt weniger als 20.000 Zuschauer erreichen. Aber hier handelt es sich wie gesagt noch um einen Entwurf.

Zur Meldung auf heise sowie weitere Infos zum Drachenlord.

 

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