Lizenzrechte

Lizenzrechte sind Gegenstand von Lizenzverträgen, wenn Verwertungsrechte z.B. an geistigem Eigentum eingeräumt werden. Aber auch das Markenrecht oder Geschmacksmusterrecht kann Gegenstand von Lizenzverträgen sein.

1.) Vertragsgegenstand

In den Lizenzverträgen sollte der Vertragsgegenstand klar festgelegt sein. Das kann entweder ein urheberrechtliches Werk, eine Marke oder auch ein bestimmtes Design sein. Lizenznehmer und Lizenzgeber sollten zudem den Verwendungszweck genau umschreiben, also das, was mit den Lizenzrechten in der Praxis später geschehen soll. Entsprechend darauf abgestimmt sind die einzelnen Lizenzrechte festzulegen.

2.) Lizenzgebiet und Lizenzdauer

Das Lizenzgebiet ist ebenfalls genau zu bezeichnen. Sollen die Rechte nur für Deutschland oder auch für Europa eingeräumt werden? Ferner sollten die Parteien eine genaue Lizenzdauer vereinbaren, z.B. 5, 10 oder mehr Jahre.

3.) Exklusivität

Nicht zu vergessen ist die Klarstellung, ob die Übertragung der Lizenzrechte exklusiv oder nicht exklusiv erfolgt. Bei einer Exklusivität kann ausschließlich der Lizenznehmer die entsprechenden Rechte wahrnehmen und andere von einer Verwertung ausschließen. Werden z.B. die Rechte an Musikaufnahmen exklusiv an ein Plattenlabel übertragen, kann keine andere Firma die Stücke verwerten.

4.) Rechtegarantien

Üblich sind meist auch sog. „Rechtegarantien“. Danach steht der Lizenzgeber dafür ein, dass er die Lizenzrechte auch erworben hat und für den Fall des Nichtbestehens haftet. Schließlich sollte die Lizenzgebühr in Abhängigkeit und im Verhältnis zu sämtlichen übertragenen Rechten festgelegt werden. In der Praxis gibt es hier zwar Branchenüblichkeiten, aber immer wieder steht man im Lizenzrecht vor der Schwierigkeit, was denn die Rechte nun eigentlich „wert“ sind.

Wenn Sie Fragen zu Lizenzrechten oder zu anderen Themen haben, berate ich Sie gerne. Dazu ist es nicht notwendig, dass Sie in meine Kanzlei kommen. Sie können mir Ihr Anliegen vorab per Mail (auch mit Anhängen) zuschicken. Ich werde Ihnen dann ein unverbindliches Angebot für ein Mandat erstellen und mich gegebenenfalls telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.

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