Urheber- und Medienrecht

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum von Urhebern in ideeller und materieller Sicht. Dies geschieht über das Urhebergesetz, das die Urheberpersönlichkeitsrechte, Verwertungsrechte, Nutzungsrechte und sonstigen Rechte des Urhebers schützt. Vom Urhebergesetz umfasst werden u.a. Werke der Musik, Literatur, Wissenschaft und Kunst, sofern sie eine bestimmte geistige Schöpfungshöhe erreichen. Das Urhebergesetz regelt auch die Folgen der Verletzung von Urheberrechten.

Als „Querschnittsmaterie“ gilt das Medienrecht als Überbegriff für die Rechte der einzelnen Medien. Es organisiert die individuelle und massenhafte Information und Kommunikation im rechtlichen Sinne. Es behandelt Rechtsfragen zum Thema Presse, Rundfunk (Radio, Fernsehen) und Film sowie Multimedia und Internet. Ziel des Medienrechts ist der Schutz geistigen Eigentums als auch die rechtliche Regelung der Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Inhalte.

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