Angebot eines zeitversetzten Abrufs von Fernsehsendungen – BGH Urteil vom 22. April 2009 – I ZR 216/06
In diesem Verfahren ging es um die Zulässigkeit von sog. Online – Videorecordern. Die Klägerin strahlt das Fernsehprogramm von RTL aus, die Beklagte bietet unter der Bezeichnung „shift.tv“ einen