Verein zahlt Künstlersozialabgabe für Öffentlichkeitsarbeit – Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 25.02.2010, Az.: S 34 R 321/08
Ein gemeinnütziger Verein wird zur Künstlersozialabgabe herangezogen, soweit er im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit nicht nur gelegentlich Auträge an selbständige Künstler vergibt. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle des