Ehemaliger Stasi-Mitarbeiter muss sein Foto im Internet hinnehmen – LG München Urteil vom 15.April 2009
Im Internet wurde ein Foto eines ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiters der Stasi veröffentlicht. Dabei handelte es sich nicht um einen gewöhnlichen informellen Mitarbeiter („IM“), sondern um einen Mitarbeiter zur Bearbeitung