Keine Versicherungspflicht eines Tätowierers nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz: Bundessozialgericht vom 28. Februar 2007
Der Kläger wollte in diesem Verfahren feststellen lassen, dass er mit seinem Beruf als Tätowierer unter das Künstlersozialversicherungsgesetz falle. Zunächst übte er den Beruf des grafischen Zeichners bei verschiedenen