10. Oktober 2022

Pizza und Recht

Man mag es kaum glauben, aber Pizzas und Pizzerias waren schon häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Das OLG Frankfurt am Main hatte einer Pizzeria verboten, sich „Falcone & Borsellino“ in Anlehnung an die verstorbenen italienischen Richter Giovanni Falcone und Paolo Borsellino zu nennen. Die beiden waren als sog. „Mafia-Jäger“ bekannt und wurden durch Attentate brutal ermordet. Die verklagte Pizzeria verwendete auch in der Werbung die Namen und Bilder der Verstorbenen. Die Speisekarte selbst war sogar mit Einschusslöchern versehen. Das OLG Frankfurt untersagte die Namensverwendung in seinem Urteil vom 07.07.2022 (Az.: 6 U 211/20) mit Bezug auf das Namensrecht und postmortale Persönlichkeitsrecht. Beides sei durch die Verwendung in dem Kontext verletzt. 

Das OLG Hamm hatte in einem anderen Fall  (AZ: 4 U 243/97 vom 28. Mai 1998) zu entscheiden, ob es zwischen den Marken „pizza-direkt“ und „pizza-direct“ eine Verwechslungsgefahr gibt. Eingetragen war eine Marke für „Verschaffung von Informationen“ und die andere Marke für „Lieferung von Speisen“. Dies reichte dem Gericht für eine Verwechslungsgefahr nicht aus, da die Marken aufgrund der generischen Begriffe eine nur geringe Kennzeichnungskraft haben. 

Im jüngsten Fall hatte das Landgericht Köln (Az.: 14 O 283/20 vom 09.06.2022) über die Frage zu entscheiden, ob die grafische Abbildung eines Pizzastücks Urheberschutz genießt. Besonders war an der Grafik, dass die Pizza am Rand und nicht in der Mitte angebissen war. Wörtlich schreibt das Gericht: 

Der Gestaltung liege die Idee zugrunde, dass diese Person schon schneller in die Pizza gebissen habe, da man ein Pizzastück für gewöhnlich ja am abgerundeten Ende in die Hand nehme und unten an der Spitze abbeiße. Danach steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass sich in der streitgegenständlichen Graphik eines stilisierten Pizzastücks ein schöpferisches Konzept manifestiert, dass deutlich über die bloß naturalistisch-vereinfachte Darstellung eines herkömmlichen Pizzastücks hinausgeht.

Dies sah das Gericht als Entwicklung einer eigenen Bildsprache an, die zum Urheberschutz führt. Was für rechtliche Folgen ein einfacher Biss in eine Pizza haben kann … 

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