27. Februar 2024

Kununu muss die Identität des Bewertenden offen legen

Die Bewertungsplattform Kununu erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Hier können Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber bewerten. Auf der Webseite schreibt Kununu gar: „gib anderen anonym Einblick in deinen Job.“

Diese Aussage muss nach dem Beschluss des OLG Hamburg (OLG Hamburg, Beschluss v. 8.02.2024 – Az.: 7 W 11/24). wohl relativiert werden. Was war passiert? Ein Arbeitgeber wurde von einem ehemaligen Arbeitnehmer bewertet. Sehr wahrscheinlich fiel diese Bewertung nicht sehr positiv aus, denn der Arbeitgeber verlangte von Kununu die Offenlegung der Identität des Bewertenden. Kununu lehnte dies aus Datenschutzgründen jedoch ab.

Zu Unrecht, wie das Gericht nun entschied. Zwar hatte die Plattform Unterlagen an den ehemaligen Arbeitgeber übermittelt. Aus diesen ging jedoch nicht hervor, wer der Bewertende genau war. Um den Sachverhalt überprüfen zu können, müsse Kununu die Identität dem ehemaligen Arbeitgeber jedoch offen legen. Sonst stünde der Arbeitgeber den Behauptungen „wehrlos gegenüber“, so das Gericht. Dies gelte selbst dann, wenn wie hier die Plattform die Überprüfung selbst vornimmt.

Auch mögliche negative Repressalien des (ehemaligen) Arbeitgebers stünden dem nicht entgegen. Stärker wiege das Recht, die öffentliche Kritik überprüfen und darauf reagieren zu können.

Kommentar:
Diese Entscheidung birgt eine ganz ordentliche Sprengkraft in sich. Im Prinzip wird das Geschäftsmodell von Bewertungsplattformen bedroht, wenn die Bewertenden befürchten müssen, dass ihre Identität doch offen gelegt werden muss.

Der Autor

Philipp Beck

Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht
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